Honorar, Behandlungsdauer,

eventuelle Kostenerstattung durch Leistungsträger

(Meine Preisgestaltung ergibt sich aus der hohen Effizienz meiner Methoden und Techniken)


Sie bezahlen an die Heilpraxis für Kurz-Therapie nach jeder Sitzung in bar die anfallende Honorarrechnung. (Ausnahme: Raucherentwöhnung -siehe unten)
In begründeten Ausnahmefällen auch per Überweisung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung.  

Zur Zeit:

Erst-Sitzung, ca. 2 - 4 Stunden: 250,- €

Diese dient dem gegenseitigen Kennenlernen,
dem Aufnehmen der Anamnese, der Diagnosestellung,
der Abklärung des Behandlungszieles, der Absprache des Behandlungsplanes

sowie der ersten und (häufig einzigen notwendigen) Sitzung.

Eventuelle weitere Sitzungen a‘ 60 min: 100,- €
darüber hinaus 25,- € pro Viertelstunde

Telefongespräche beratenden Inhalts sind, mit Ausnahme des Ersttelefonats, ebenfalls kostenpflichtig.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in dieser Praxis nach dem HPG generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht.
Der Klient leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren.
Die Praxis wirkt dahingehend daran mit, dass bei Bedarf Gutachten und Abrechnungen nach GebüH erstellt werden.

Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis.

 

Wichtig:

Sollten Sie sich einer Raucher-Entwöhnung unterziehen wollen,

dürfen Sie 2 Tage vor dem Behandlungstermin nicht mehr rauchen.

Das Honorar für Raucherentwöhnung ist zu Beginn der Sitzung zu bezahlen!

 

Hier ein paar allgemeine Informationen bezüglich der Krankenkassen

 

Rüdiger Geisler

zurück